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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10   

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https://dejure.org/2012,10564
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10 (https://dejure.org/2012,10564)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.2012 - 15 A 1406/10 (https://dejure.org/2012,10564)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 15 A 1406/10 (https://dejure.org/2012,10564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsfestsetzung eines Verbandsbeitrags für die Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung des Erschwereranteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtmäßigkeit einer Beitragsfestsetzung eines Verbandsbeitrags für die Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung des Erschwereranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 20 A 3166/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    Soweit der Beklagte diesbezüglich einwendet, dem hier einschlägigen Urteil des vormals beim beschließenden Gericht für das Wasserverbandsbeitragsrecht zuständigen 20. Senat vom 15. September 2004 (20 A 3166/02) könne nicht entnommen werden, dass festgestellt werden müsse, ob der tatsächlich auf die Erschwerer entfallende Anteil am Verbandsaufwand für die Gewässerunterhaltung den Anteil, der nach der Satzung auf die Erschwerer umzulegen sei, deutlich übersteige oder unterschreite, trifft dies nicht zu.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. September 2004 20 A 3166/02 -, juris (Rn. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erschwererbeiträgen hinsichtlich einer Brücke;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 2010 20 A 682/09 -, NRWE, Rn. 28.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 9. Dezember 2010 20 A 682/09 -, NRWE, Rn. 31 (m. w. N.), und vom 9. März 1988 - 9 A 2190/86 -.

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    Lediglich klarstellend und zur Vermeidung von Missverständnissen weist der Senat in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass er entsprechend der Rechtsprechung des 20. Senats des OVG NRW (Urteil vom 15. September 2004 - 20 A 3165/02 -) und des BVerwG (Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 -) davon ausgeht, dass eine annähernde, einigermaßen wirklichkeitsnahe - überschlägige - Ermittlung des festzusetzenden Erschwereranteils ausreichend ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2007 - 15 A 1279/07

    Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils für die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 15 A 1279/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 20 A 3165/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    Lediglich klarstellend und zur Vermeidung von Missverständnissen weist der Senat in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass er entsprechend der Rechtsprechung des 20. Senats des OVG NRW (Urteil vom 15. September 2004 - 20 A 3165/02 -) und des BVerwG (Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 -) davon ausgeht, dass eine annähernde, einigermaßen wirklichkeitsnahe - überschlägige - Ermittlung des festzusetzenden Erschwereranteils ausreichend ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3231/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    OVG NRW, Beschlüsse vom 25. September 2008 15 A 3231/07 - und vom 28. August 2008 - 15 A 1702/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 15 A 398/11

    Berufung lediglich aufgrund eines fehlenden Nachweises der Verschlissenheit eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2011 15 A 398/11 -, KStZ 2011, 211 = NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.1999 - 15 A 4406/99

    Neuerstellung des Regenwasserkanals als beitragsfähige Instandsetzung i.S.d.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. April 2010 15 A 2914/09 - und vom 2. November 1999 - 15 A 4406/99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Beiträgen für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10
    Gleichwohl stellt dieser Vomhundertsatz auch unter Berücksichtigung des dem Beklagten bei der Festlegung des Beitragsmaßstabs zustehenden weiten, im Wesentlichen nur durch das Willkürverbot begrenzten Gestaltungsspielraums, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2012 15 A 151/10 -, keine wirksame Festsetzung gemäß § 47 Abs. 2 HS 1 der Verbandssatzung dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 15 A 838/10

    Rechtmäßigkeit einer sog. nachwirkenden Veranlagung zu Beiträgen eines

    Bei der Festlegung des Beitragsmaßstabs steht dem Beklagten ein weiter, im Wesentlichen nur durch das Willkürverbot begrenzter Gestaltungsspielraum zu, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 15 A 1406/10 -, ZfW 2012, 228 ff., der hier mit den Regelungen in § 28a Abs. 2 RuhrVS nicht überschritten ist:.
  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 777/10

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Dem genügen grundsätzlich annähernde und überschlägige Erhebungen, die durch regelmäßige und nachvollziehbare Kontrollen zu ergänzen sind (OVG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 15 A 1406/10 - juris).
  • VG Düsseldorf, 19.02.2014 - 17 K 2150/13

    Heranziehung einer Stadt zu Beiträgen für den Ausgleich der Wasserführung und den

    § 50 Abs. 1 VS ist sachwidrig und insoweit nichtig, weil sich der darin geregelte Beitragsmaßstab - zumal sich der Beklagte für den Vorteilsmaßstab entschieden hat - nicht an den ausgehend von tatsächlichen Verhältnissen im Verbandsgebiet ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmbaren Vorteilen - zumindest annähernd und überschlägig - orientiert, vgl. im Zusammenhang mit dem Beitrag des Beklagten für Gewässerunterhaltung OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 15 A 1406/10 -, juris Rn. 21.
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